Wenn Sie den Beschluss gefasst haben, sich zu trennen, stehen Sie vor einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen. Und diese beginnt mit der Gestaltung des Scheidungsverfahrens.
Statt Ihre Scheidung an Ihre Anwälte abzugeben und diese für sich streiten zu lassen, können Sie sich dazu entscheiden, selbst mit Ihrem bisherigen Partner Absprachen zu treffen und über die Aufteilung von Gütern, nacheheliche Versorgungsansprüche und die Ausgestaltung einer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder im Rahmen einer Mediation zu verhandeln. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass Sie selber für Ihre Interessen und Bedürfnisse eintreten, sich jedoch gleichermaßen mit denen der anderen Beteiligten, also der Kinder und des ehemaligen Partners auseinandersetzen. Häufig lösen sich allein durch die Verhandlung von Interessen und Bedürfnissen Konflikte über Rechtspositionen, die zwar manchmal juristisch durchsetzbar, in der Praxis jedoch wenig praktikabel sind.
Sollten Sie sich für das Mediationsverfahren entscheiden, so werden Sie - unter Anleitung einer Mediatorin, die dafür sorgt, dass ein Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Partner möglich ist und sachlich bleibt - miteinander nach Lösungen suchen. Diese sind individueller und häufig passgenauer als Übereinkünfte, die von Rechtsanwälten ausgehandelt werden. Sollten Sie als Eltern später gemeinsam Verantwortung tragen, ist das Mediationsverfahren eine gute Übung für eine punktuelle Zusammenarbeit als Getrennte und Eltern.